Gegenstand des Unternehmens ist das Angebot von Weiterbildungen sowie die Durchführung von Lehrgängen und Seminaren im Bereich IT und Softwareprogrammierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Code Camp Leipzig UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 1096/23 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 36447 eingetragen und hat seinen Sitz in Leipzig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 20.11.2025 festgesetzt. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde oder, falls der Wert den Betrag von 200 EUR nicht übersteigt, die Erinnerung zu. Die Einlegung dieser Rechtsbehelfe ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig möglich. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1096/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Code Camp Leipzig UG (haftungsbeschränkt), Peterssteinweg 14, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36447
vertreten durch den Geschäftsführer Taylor Erich Harvey
- wurde die Vergütung des vorläufigen I…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1096/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Code Camp Leipzig UG (haftungsbeschränkt), Peterssteinweg 14, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36447
vertreten durch den Geschäftsführer Taylor Erich Harvey
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 20.11.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1096/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Code Camp Leipzig UG (haftungsbeschränkt), Peterssteinweg 14, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36447
vertreten durch den Geschäftsführer Taylor Erich Harvey
- hat der Insolvenzverwalter dem Gerich…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1096/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Code Camp Leipzig UG (haftungsbeschränkt), Peterssteinweg 14, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36447
vertreten durch den Geschäftsführer Taylor Erich Harvey
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 25.09.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Frank Milimonka, Prinz-Eugen-Straße 31, 04277 Leipzig, Website: www.usmr-legal.de, Telefax: 0341 3360970, Email geschäftlich: inso@usmr-legal.de, Telefon geschäftlich: 0341 336090
schriftlich geltend zu machen.
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