Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COGOO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 26252
EUID
DEU1206.HRB26252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 2146/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Junghänel
Adresse
Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30347 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2025
Widerspruchsfrist
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 01.02.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGOO GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Junghänel bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.03.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 2146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGOO GmbH, vertr. d. d. GF Stephan Knüpfer, Friedensstraße 2, 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehltheuer, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26252
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 2146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGOO GmbH, vertr. d. d. GF Stephan Knüpfer, Friedensstraße 2, 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehltheuer, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26252
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Großhandel mit Tabakwaren, Spirituosen, Getränken, Tonträgern, Geschekartikeln, Büchern, Telefonkarten und sonstigem Zusatzsortiment, Erbringung von Logistikleistungen und von Dienstleistungen für Verlage, Anmietung und Vermietung von Gewerbeobjekten im eigenen Namen, sowie Erwerb und Verwaltung von Geschäftsbeteiligungen im In- und Ausland und Beratungstätigkeiten in den vorgenannten Bereichen mit Ausnahme von rechts- und steuerberatenden Beratungstätigkeiten, Onlinhandel und Handel mit convenience-Produkten sowei Betrieb eines Pfandhauses) wird am 01.02.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 2146/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COGOO GmbH, vertr. d. d. GF Friedensstraße 2, 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehltheuer, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26252
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Knüpfer
ergeht am 07.11.2024 nac…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 2146/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COGOO GmbH, vertr. d. d. GF Friedensstraße 2, 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehltheuer, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26252
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Knüpfer
ergeht am 07.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 07.11.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
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