Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hannoversche Str. 60, 38116 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 200539
EUID
DEP1103.HRA200539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 165/20 a
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), MBA Tobias Hartwig
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
29.12.2023
Bekanntmachung Schlussverteilung
12.03.2025
Bekanntmachung Vergütungsantrag
12.03.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
22.08.2025
Schlusstermin
22.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse belief sich auf 157.447,50 EUR. Im März 2025 wurde bekanntgegeben, dass die Schlussverteilung erfolgen soll; der verfügbare Massebestand betrug 89.014,75 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 1.362.993,87 EUR. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis waren binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung einzureichen. Im August 2025 wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 22.10.2025 angesetzt, um die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu behandeln. Einwendungen können bis zum 22.10.2025 schriftlich erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 165/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts…
275 IN 165/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 22.10.2025 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 22.10.2025 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 22.08.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 165/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts…
275 IN 165/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 157.447,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 14.296,13 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 571,85 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 291,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 97 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 275 IN 165/20 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. …
GeschäftsNr.: 275 IN 165/20 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 89.014,75 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.362.993,87 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 275 IN 165/20 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 12.03.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 165/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts…
275 IN 165/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.03.2025
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