Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
concerti GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Grindelhof 50, 20146 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 96281
EUID
DEK1101.HRB96281
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 235/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Telefon
040 - 524 760 0 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2026 , 17:05 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Verbreitung von Magazinen im Musikbereich in drucktechnischer Form nebst Erbringung dahingehender Internetdienstleistungen, die Entwicklung, Vermittlung (auch in Form des bloßen Ticketsverkaufes) und Durchführung von Konzertveranstaltungen, die Vermarktung von Musik, die Herstellung von Film-, Fernseh-, Video- und Musikproduktionen nebst Vertrieb und Handel mit Film- und Musiklizenzen, ferner die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Verkauf oder die Vermietung von Musikinstrumenten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der concerti GmbH, einem Lizenzgeber für das Print- und Online-Magazin mit Sitz in Hamburg (Grindelhof 50, 20146 Hamburg), ist am 18.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Geschäftsführer der Antragstellerin ist Gregor Burgenmeister. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borcherm bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 235/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der concerti GmbH, Lizenzgeberin Print- und Online-Magazin, Grindelhof 50, 20146 Hamburg (AG Hamburg, HRB 96281), vertr. d.: Gregor Burgenmeister,(Geschäftsführer), ist am 18.06.2026 um 17:05 Uhr die vorläufige Verwaltun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 235/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der concerti GmbH, Lizenzgeberin Print- und Online-Magazin, Grindelhof 50, 20146 Hamburg (AG Hamburg, HRB 96281), vertr. d.: Gregor Burgenmeister,(Geschäftsführer), ist am 18.06.2026 um 17:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 235/26
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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