Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 19904
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Insolvenzprofil
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 19904
EUID
DEX1517R.HRB19904
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
94 IN 75/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Lorenzen
Adresse
Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
26.03.2025
Fristende Einwendungen
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH ist anhängig. Der Verfahrenspfleger ist Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Lorenzen, hat mit Schreiben vom 26.03.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; der Betrag in Höhe von BETRAG Euro darf aus der Insolvenzmasse entnommen werden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.001.975,49 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 08.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ …
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):…
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Lorenzen, Walkerdamm 17, 24103 Kiel, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 30.634,61 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.11.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ …
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.001.975,49 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ …
94 IN 75/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONCILIO Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Ewerweg 6, 24245 Kirchbarkau,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hauser, verstorben am 07.01.2019
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19904 KI
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 26.03.2025, eingegangen am 27.3.2025, angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 28.03.2025
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