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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Eingehung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Versicherungsvermittlern und Finanzdienstleistern und Unternehmen, die Dienstleistungen für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister erbringen. Die Durchführung von erlaubnispflichtigen Geschäften, insbesondere solche nach § 34 d GewO und § 1 KWG, ist nicht zulässig. Das Unternehmen wird selbst weder die Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers noch eines Finanzdienstleisters erbringen.
Im Insolvenzverfahren der CONSENSUS Holding AG, Scheeßel, wurde die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 17.10.2018 angeordnet. Der Insolvenzverwalter Heiko Fialski hat im Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 24.0einander025 festgelegt ist. Im weiteren Verlauf wurde die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und ein Schlusstermin auf den 18.03.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass der verfügbare Massebestand 3.407,87 EUR beträgt und Insolvenzforderungen in Höhe von 31.726,70 EUR zu berücksichtigen sind. Zudem wurde die Unzulänglichkeit der Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten gem. § 208 InsO angezeigt. Das Verfahren ist am 19.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
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