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Insolvenzprofil
Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041
EUID
DEG1207.HRB18041
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 224/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Binder
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Forderungswiderspruchsfrist
06.10.2025
Schlusstermin
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Binder bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung des Verwalters sowie die Auslagen auf Basis eines Vermögenswertes von 676.154,30 € festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 20 % für die übertragende Sanierung und den Erhebhalt der Arbeitsplätze gewährt wurde. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 2.182.900,51 € berücksichtigt, während der Massebestand in der Schlussrechnung 332.137,13 € beträgt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet; ein Widerspruch gegen diese Forderungen ist bis zum 06.10.2025 möglich. Der Schlussverteilung ist bereits zugestimmt worden. Als Stichtag für den Schlusstermin ist der 22.01.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den…
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Friedrich Clausen, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring 32, 10317 Berlin
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt André Binder,
Krausenstraße 41,
10117 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: [] €
Auslagen: [] €
[] €
Umsatzsteuer: [] €
Gesamtbetrag: [] €
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Dieser Normalfall liegt vor.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf []% und damit auf den Betrag von [] Euro festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsfü…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Friedrich Clausen, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring 32, 10317 Berlin wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 06.10.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 224/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den…
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Friedrich Clausen, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring 32, 10317 Berlin sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 2.182.900,51 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 332.137,13 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 11. Dezember 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH, OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuz…
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH, OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 676.154,30€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 20 % für die übertragende Sanierung und den Erhalt der Arbeitsplätze festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den…
3 IN 224/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Containermanufaktur Gesellschaft für modulare Seecontainerbauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18041 FF), OT Herzfelde, Eichenstraße 1 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, eingetragener Sitz: Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Friedrich Clausen, Alice-und-Hella-Hirsch-Ring 32, 10317 Berlin wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 22.01.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters,
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 11. Dezember 2025
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