Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Übernahme von Planungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben im Rahmen der Durchführung von Projekten jeder Art, wie diese Aufgaben in technischer und wirtschaftlicher Erfüllung von Einzel- und Gesamtleistungen von Architekten, Beratenden Ingenieuren und Landschaftsarchitekten im In- und Ausland bearbeitet werden und - beispielhaft, jedoch nicht erschöpfend und begrenzend - als Leistungsbilder und Tätigkeitsbeschreibungen in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) in deren jeweils letztgültigen Fassung definiert sind. Ferner Leistungen wie etwa bei Grundlagenermittlungen und Vorstudien, weiter bei Planungs-, Beratungs- und Überwachungsarbeiten sowie bei Steuerungs-, Management-, Betreuungs- und Inbetriebnahmetätigkeiten zu erfüllen, deren Leistungsbilder und Tätigkeitsbeschreibungen derzeit noch nicht in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) geregelt sind. Eingeschlossen sind dabei Einsatz und Betrieb, gegebenenfalls auch Entwicklung, Planung und Erstellung von Aufschluß-, Sondierungs-, Meß- und Überwachungseinrichtungen sowie von Versuchs- und Testanlagen, und ferner alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehende Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cordes + Partner Ingenieurgesellschaft mbH, vertreten durch den Liquidator Friedrich Vehling, wurde auf Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beim Amtsgericht München eingeleitet. Der Geschäftszweig umfasst die Übernahme von Planungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben. Das Amtsgericht München hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
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