Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
corvitac GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Walderseestraße 7, 30163 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218315
EUID
DEP2305.HRB218315
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 239/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.05.2025
Festsetzung Vergütung
21.11.2025
Gläubigerversammlung
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Hardware insbesondere Systeme mit Sensoren zur Bild- und/oder Videoerfassung, -verarbeitung, -auswertung und -analyse.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Manuel Sprehe vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover gefasst. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.05.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen verspätet angemeldete Forderungen eingelegt werden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Torsten Gutmann, festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 16.037,28 EUR. Zudem wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Später wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 17.08.2026 bestimmt, um über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 33.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des In…
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 17.08.…
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 17.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 33.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gu…
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 16.037,28 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird a…
908 IN 239/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der corvitac GmbH, Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 218315), vertr. d.: Manuel Sprehe, Walderseestraße 7, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.03.2025
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