Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COSMA Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 725966
EUID
DEB8535.HRB725966
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1027/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Versicherungsbeginn
14.07.2026
Versicherungsende
14.07.2027
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSMA Service GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während die aktuelle Entscheidung vom Amtsgericht Karlsruhe getroffen wurde. Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht auf Antrag einen Vorschuss auf die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses bewilligt. Der Vorschuss in Höhe von 7.996,80 € dient zur Deckung der Versicherungsprämien für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für den Zeitraum vom 14.07.2026 bis zum 14.07.2027. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind Rechtsanwalt Ralf Böhm, Rechtsanwalt Daniel Müller und das Finanzamt Karlsruhe-Durlach, vertreten durch Amtsrat Andre Glagla. Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen und bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und Auslagen angerechnet werden. Etwaige Beitragserstattungen sind der Insolvenzmasse zu erstatten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 1027/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
COSMA Service GmbH
Am Hasenbiel 27
76297 Stutensee
vertreten durch die Geschäftsführerin
Santina Heberle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 725966
- Schuldnerin -
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Beschluss:
|
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
…
10 IN 1027/16
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
COSMA Service GmbH
Am Hasenbiel 27
76297 Stutensee
vertreten durch die Geschäftsführerin
Santina Heberle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 725966
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
1. Rechtsanwalt Ralf Böhm , Schlossgasse 3 - 4, 07743 Jena
2. Rechtsanwalt Daniel Müller, Schlossgasse 3 - 4, 07743 Jena
3. Finanzamt Karlsruhe-Durlach
vertreten durch Amtsrat Andre Glagla, Killisfeldstr. 40 a, 76227 Karlsruhe,
ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 7.996,80 € für den fälligen Versicherungsprämienbetrag (14.07.2026 - 14.07.2027) für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss lediglich auf die Auslagen beantragt und zwar für die jährlichen Prämien einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Nach Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV, RN 4 ist der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung als Auslage gesondert erstattungsfähig.
Dem Antrag war somit zu entsprechen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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