Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CreativConstruct GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 30832
EUID
DEH1101.HRA30832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
701 IN 13/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters
Adresse
Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock
Telefon
0381 364480
Termine & Fristen
Eröffnung
24.11.2025 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Niederschlagung der Forderungstabelle
27.01.2026
Prüfungstermin
17.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CreativConstruct GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven ist eröffnet. Der Insolvenzantrag ist am 15.01.2025 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen. Die Eröffnung des Verfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erfolgt am 24.11.2025 um 09:15 Uhr. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 16.01.2026 schriftlich anzumelden. Der Prüfungstermin findet am 17.02.2026 statt, wobei dieser Tag auch den Prüfungsstichtag darstellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.01.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 13/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativConstruct GmbH & Co. KG, Bürgermeister-Smidt-Straße 119, 27568 Bremerhaven, ( zuvor : Hauptstraße 16, 17039 Zirzow )
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CC Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Slawo…
701 IN 13/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativConstruct GmbH & Co. KG, Bürgermeister-Smidt-Straße 119, 27568 Bremerhaven, ( zuvor : Hauptstraße 16, 17039 Zirzow )
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CC Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Bittner ( zuvor Michael Ader)
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRA 30832 HB
(zuvor : Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2769 )
- Schuldnerin -
1. Das am 15.01.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.11.2025 um 09.15 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters
Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock
Telefon: 0381 364480
Telefax: 0381 3644812
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.01.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 17.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.02.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter hat ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüglich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.01.2025 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Die Schuldnerin hatte zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung im Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Neubrandenburg ihren allgemeinen Gerichtsstand (§ 3 Abs. 1 Satz 1 InsO) und den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Zirzow nach Bremerhaven wurde erst am 19.11.2025 in das Handelsregister eingetragen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 24.11.2025
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