Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 7536
EUID
DEM1406.HRB7536
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 56/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michel Lichtenberg
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
05.06.2024 , 09:00 Uhr
Schlusstermin
17.11.2025
Aufhebung
29.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt) fand am 05.06.2024 eine besondere Gläubigerversammlung statt, bei der Beschlüsse hinsichtlich eines außergerichtlichen Vergleichs mit der efco creative GmbH sowie ein Verzicht auf Haftungsansprüche der Geschäftsführerin Beatrix Schubert-Völk gefasst wurden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michel Lichtenberg meldete am 17.09.2025 einen verfügbaren Massebestand von 14.862,47 EUR sowie festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von 36.541,42 EUR an. Im weiteren Verlauf wurde die Vornahme der Schlussverteilung mit einem Stichtag zum 17.11.2025 beschlossen. Das Verfahren ist am 29.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23 :
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rech…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23 :
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
ist am 29.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden
Amtsgericht Gießen, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Re…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 05.06.2024, 09:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich
1. Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit der efco creative GmbH: Zahlung einer Verleichssumme in Höhe von 12.000,00 EUR zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs gemäß Anlage A des Antrags vom 18.04.2024 (Bl. 117 ff. d. A.)
2. Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin, Beatrix Schubert-Völk: Verzicht auf Geltendmachung von Haftungsansprüchen aufgrund Vermögenslosigkeit bei gleichzeitigem Verzicht auf die Geltendmachung von Gegenansprüchen gegen die Masse gemäß Anlage C des Antrags vom 18.04.2024 (Bl. 122 d. A.):
Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Re…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.862,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 36.541,42 EUR.
Gießen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß berichtigtem Antrag vom 16.09.2025.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat am 11.08.2025 die Festsetzung einer Verwaltervergütung sowie Auslagen in Höhe von insgesamt 17.669,06 EUR (brutto) beantragt.
Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.
Die festgesetzte Steuer auf die Vergütung und die Auslagen fließt nach der Entnahme der Vergütung wieder zur Masse. Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ergibt. Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Entscheidung des BGH hat der Insolvenzverwalter die zu erwartende Steuererstattung der Berechnungsgrundlage hinzugesetzt. Dem Antrag muss insoweit stattgegeben werden.
Aus der Schlussrechnung und des Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters sind (voraussichtliche) Einnahmen in Höhe von 17.719,54 EUR ersichtlich. Dieser Betrag stellt die Berechnungsgrundlage dar.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Forderungseinzug L.u.L.
890,33 EUR
2.
Kassenbestand und Guthabenübernahme
2.776,71 EUR
3.
Einnahmen aus Anfechtung
12.500,00 EUR
4.
Steuer aus Vergütung
1.552,50 EUR
Berechnungsgrundlage gesamt:
17.719,54 EUR
Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
40 % von 17.719,54EUR
xxx EUR
SUMME:
xxx EUR
Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Verwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Der Insolvenzverwalter hat insgesamt eine Erhöhung von 50% beantragt. 50% werden für besonders schwierige Rechtsfragen geltend gemacht.
Nach Ansicht des Insolvenzverwalters war vorliegend besonders arbeitsaufwendig und zeitintensiv die Klärung der Rechtsfrage rund um die Geltendmachung der Insolvenzanfechtung gegen den einzigen Lieferanten, die efco creative GmbH. Dabei ginge die Tätigkeit bei weitem über das hinaus, was hinsichtlich der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen üblicherweise als Regelaufgabe durch den Insolvenzverwalter abzuarbeiten wäre. Allein die Aufstellung der Forderungen der efco, welche Gegenstand der weiteren Auseinandersetzung wurde und sich aus Klein- und Kleinstbeträgen zusammensetzte, bestände aus 129 Seiten. Zu überprüfen wären Unterlagen von einem Zeitraum von zehn Jahren. Erschwert worden wäre die Angelegenheit zudem dadurch, dass der Geschäftsführer der Anfechtungsgegnerin im Laufe der Auseinandersetzung verstarb.
Schließlich beauftragte die Anfechtungsgegnerin die Kanzlei Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart. Alleine die Korrespondenz mit den Rechtsanwälten der Anfechtungsgegnerin hätte in der elektronischen Akte einen Umfang von 63 teilweise sehr umfangreichen Dokumenten gehabt. Im Anschluss wäre mit dem Kollegen von Schultze & Braun ein vierseitiger, dem Gericht vorgelegter Vergleichstext erarbeitet und abgestimmt worden. Diese Arbeit wäre üblicherweise, alleine um auf Augenhöhe die rechtlichen Argumente auszutauschen, durch einen beauftragten Rechtsanwalt vorgenommen worden.
Der Massezufluss beliefe sich auf 12.500,00 €. Den Vergleichsabschluss habe sich der Insolvenzverwalter zudem nach § 160 InsO durch die Gläubigerversammlung genehmigen lassen. Der ursprünglich eingeforderte Betrag und damit der Streitwert beliefe sich auf 193.827,72 €.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts würde mindestens 5.656,40 € zzgl. 19 % USt. (nach RVG) kosten. Die Insolvenzmasse wäre insoweit jedoch nicht mit Anwaltshonoraren belastet worden.
Die Bearbeitung von besonders schwierigen Rechtsfragen kann einen Zuschlag auslösen, wenn die Tätigkeit den Insolvenzverwalter in tatsächlicher und rechtlicher Natur außergewöhnlich in Anspruch genommen hat und dazu eine Fremdvergabe nicht kostengünstiger wäre.
Beides liegt hier vor, so dass grundsätzlich ein Zuschlag zu gewähren wäre.
Für die Bearbeitung schwieriger Rechtsfragen werden in der Literatur und Rechtsprechung Zuschlagssätze zwischen 50 und 100 % in Ansatz gebracht (vgl. Übersicht in Graeber/Graeber, Kommentar zur InsVV, 4. Auflage 2022, § 3 Zu- und Abschläge, Rn. 306, Seite 374).
In der Gesamtschau beantragte Zuschlag von 50% ist daher auch der Höhe nach angemessen.
Mithin wird also insgesamt die Regelvergütung nach § 3 InsVV um 50 % erhöht.
Die Regelvergütung zuzüglich einer Erhöhung von 50 % ergibt eine Gesamtvergütung in Höhe von xxx EUR
Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 30 % der Regelvergütung betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 2 angefangene Jahre angedauert. Es können somit 25% der Regelvergütung als Auslagenpauschale festgesetzt werden.. Die Auslagenpauschale beträgt insgesamt xxx EUR.
Neben der Auslagenpauschale stehen dem Insolvenzverwalter weitere Auslagen zu, die ihm aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens gemäß § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. KV Nr. 9002 GKG betragen diese 3,50 EUR pro erfolgter Zustellung. Der Anspruch auf Festsetzung dieses Auslagenersatzes besteht jedoch erst ab der 11. Zustellung. Da der Insolvenzverwalter insgesamt 35 Zustellungen vorgenommen hat, sind jeweils 3,50 EUR für 25 Zustellungen, mithin insgesamt xxx EUR aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens festzusetzen.
Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 17.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Re…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Creative Online Service UG (haftungsbeschränkt), Lumdastraße 17, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 7536),
vertreten durch:
Beatrix Schubert-Völk, Lumdastraße 17, 35305 Grünberg, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 17.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 17.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.