Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 23397
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
crop.zone GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pascalstraße 55, 52076 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 23397
EUID
DER3101.HRB23397
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 308/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. David Benedikt Georg
Adresse
Augustastr. 11, 52070 Aachen
Telefon
0241 559131-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.10.2025 , 11:31 Uhr
Eröffnung
29.12.2025 , 11:18 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.01.2026
Forderungsanmeldefrist
06.02.2026
Berichtstermin
10.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.03.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Hardware und Software im Bereich der Landwirtschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der crop.zone GmbH ist am 29.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits am 31.10.2025 Dr. David Benedikt Georg bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin und Prüfungstermin ist am 10.03.2026 angesetzt. Am 05.01.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Die Tagesordnung des Termins vom 10.03.2026 wurde ergänzt um die Zustimmung zur Übertragung des Geschäftsbetriebs an die agtech.systems GmbH. Das mündliche Verfahren ist aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
91 IN 308/25
Amtsgericht Aachen, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
wird die Tagesordnung zu dem Termin vom…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
wird die Tagesordnung zu dem Termin vom
Dienstag, 10.03.2026, 10:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409
wie folgt ergänzt:
Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO zum Verkauf und zur Übertragung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin an die agtech.systems GmbH
Im übrigen gelten die Ausführungen des Eröffnungsbeschlusses.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
91 IN 308/25
Amtsgericht Aachen, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
ist am 05.01.2026 bei Gericht die Anzei…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
ist am 05.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
91 IN 308/25
Amtsgericht Aachen, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen, ebenda
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Hardware und …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen, ebenda
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Hardware und Software im Bereich der Landwirtschaft
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.12.2025, um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen, Telefon: 0241 559131-0, Fax: 024155913120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 10.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.404 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 308/25
Amtsgericht Aachen, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
Geschäftszweig: Entwicklung u…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 308/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23397 eingetragenen crop.zone GmbH, Pascalstr. 55, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Lehnen,
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Hardware und Software im Bereich der Landwirtschaft
ist am 31.10.2025, um 11:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 308/25
Amtsgericht Aachen, 31.10.2025
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