Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mindener Straße 29, 32547 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 16982
EUID
DER2108.HRB16982
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 733/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Paderwall 13, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Eröffnung
25.04.2025 , 19:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2025
Berichtstermin
22.07.2025
Prüfungstermin
22.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, die Vermarktung und der Handel mit Immobilien, Grundstücken und Bauprojekten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 25.04.2025 um 19:05 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Der Antrag auf Eröffnung ist am 30.09.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.07.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.07.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 08.07.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 733/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16982 eingetragenen CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Mindener Str. 29, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Schöning, Mindener Straße 29, 325…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 733/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16982 eingetragenen CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Mindener Str. 29, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Schöning, Mindener Straße 29, 32547 Bad Oeynhausen
Geschäftszweig: Erwerb, Vermarktung und Handel mit Immobilien, Grundstücken und Bauprojekten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.04.2025, um 19:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 733/24
Bielefeld, 25.04.2025
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