Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CSS Catering System Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wilhelm-Frank-Str. 36, 97980 Bad Mergentheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 680156
EUID
DEB8537.HRB680156
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 140/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Rolle
Sachwalter
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon
0711-7696880
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2025 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.03.2025
Prüfungstermin
29.04.2025
Widerspruchsfrist Ende
29.04.2025
Antragstellung Fristende
29.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines Service-Rechenzentrums, Herstellung, Vermietung, Betreiben und Anwendung von Programmsystemen zur Abwicklung aller betriebswirtschaftlichen Prozesse von Handels und/oder Produktionsbetrieben, Handel, Vermietung, Installation, Instandhaltung und Betrieb von Systemkomponenten einschließlich allem Zubehör von Daten- und Kommunikationssystemen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Service- Rechenzentrums, insbesondere die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Rechnungswesens und der Personalabrechnung sowie Handel mit, Vermietung und Installation von Messeständen einschließlich Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tätig ist. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli wurden durch Beschluss festgesetzt; die Schuldnerin hat diese Beträge zu erstatten. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswerts von 453.368,91 EUR und einer Erhöhung des Regelsatzes um 25 %. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 19.08.2025 schriftlich gegen die Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist und ohne erhobenen Widerspruch gelten die Forderungen als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tätig ist. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, wurden durch Beschluss festgesetzt; die Schuldnerin hat diese Beträge zu erstatten. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswerts von 453.368,91 EUR und unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Regelsatzes um 25 %. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 19.08.2025 schriftlich gegen die Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist und ohne erhobenen Widerspruch gelten die Forderungen als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tätig ist. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, wurden durch Beschluss festgesetzt; die Schuldnerin hat diese Beträge zu erstatten. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswerts von 453.368,91 EUR und unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Regelsatzes um 25 %. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 19.08.2025 schriftlich den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist und ohne erhobenen Widerspruch gelten die Forderungen als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Crailsheim. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der unter der vorläufigen Eigenverwaltung tätig ist. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, wurden durch Beschluss festgesetzt; die Schuldnerin hat diese Beträge zu erstatten. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswerts von 453.368,91 EUR und unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Regelsatzes um 25 %. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 19.08.2025 schriftlich gegen die Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist und bei Nichterhebung von Widersprüchen gelten die Forderungen als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist am 29.01.2025 um 10:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Crailsheim eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 12…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Catering System Services GmbH ist am 29.01.2025 um 10:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Crailsheim eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 12.03.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Der Prüfungstermin entspricht dem Stichtag 29.04.2025, an dem auch schriftliche Widersprüche gegen Forderungen einzureichen sind. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten nicht angefochtene Forderungen als festgestellt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 1 IN 140/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
1 1 IN 140/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter die Vergütung zu erstatten.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 11.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 453.368,91 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.11.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 1 IN 140/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
1 1 IN 140/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 1 IN 140/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
1 1 IN 140/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CSS Catering System Services GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 36, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. André Schröer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 680156
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.01.2025 um 10.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711-7696880
Telefax: 0711-76968850
Email: ulm@pluta.net
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.03.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 29.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.04.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 29.01.2025
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