Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C.T.S. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwigstraße 32, 63110 Rodgau
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 54891
EUID
DEM1114.HRB54891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 225/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Heike Sopp
Kanzlei
Lessing Rechtsanwälte
Adresse
Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon
06172/88696-10
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.01.2024
Eröffnung
08.05.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2024
Widerspruchsfrist
19.06.2024
Antragsfrist
19.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von logistischen Dienstleistungen, Transporten und KEP-Diensten (Kurier-, Express- und Post- /Paketdienste) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 12.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der C.T.S. GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heike Sopp bestellt worden. Am 08.05.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird von der Insolvenzverwalterin Heike Sopp geführt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.06.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen endet am 19.06.2024. Auch Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten, wie der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, sind bis zum 19.06.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Mit der Durchführung der Zustellungen ist die Insolvenzverwalterin gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 225/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 54891), vertr. d.: Selim Camli, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2024 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfüg…
Az.: 8 IN 225/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 54891), vertr. d.: Selim Camli, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2024 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heike Sopp, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88696-10, Fax: 06172/88696-50 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 225/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54891),
vertreten durch:
Selim Camli, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur …
8 IN 225/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54891),
vertreten durch:
Selim Camli, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Heike Sopp, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88696-10, Fax: 06172/88696-50.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Zu diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 8 IN 249/23, 8 IN 338/23 und 8 IN 393/23 hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 225/23: Am 08.05.2024 um 13:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54891), vertr. d.: Selim Camli, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heike Sopp, c/o Less…
Geschäftsnummer: 8 IN 225/23: Am 08.05.2024 um 13:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54891), vertr. d.: Selim Camli, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heike Sopp, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88696-10, Fax: 06172/88696-50, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.06.2024,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 19.06.2024. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 19.06.2024 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.05.2024
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