Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cube Real Estate AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 123377
EUID
DER3306.HRB123377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 71/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2026 , 14:40 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 09:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.08.2026
Berichtstermin
30.09.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, der Bau, die Planung, der Betrieb, der Vertrieb und das Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien, und zwar sowohl in modularer Bauweise als auch in fester Bauweise, Revitalisierungsprojekte und Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO sowie die Erbringungen von immobiliennahmen Dienstleistungen (wie Projektsteuerungs- und Strukturierungsleistungen, Bauhauptleistungen, Asset Management, Facility Management und Property Management Leistungen etc.).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 08.05.2026 um 14:40 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Real Estate AG die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufige Eigenverwaltung) gemäß § 270b InsO getroffen. Diese gilt als Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der EuInsVO. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt. Mit der Anordnung wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte einzuholen. Ihm wurde der Auftrag erteilt, über die Eigenverwaltungsplanung, die Vollständigkeit der Rechnungslegung sowie das Bestehen von Haftungsansprüchen gegen Organe zu berichten. Die Schuldnerin wurde ermächtigt, einen unechten Massedarlehensvertrag mit der JD Vermögensverwaltungs- und Beteiligung UG abzuschließen und Darlehensrückzahlungsansprüche bis maximal 1.000.000,00 € als Masseverbindlichkeit zu begründen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Gericht in Abständen von vier Wochen Zwischenberichte zu erstatten, wobei der erste Bericht bereits nach drei Wochen vorzulegen ist. Der Beschluss vom 06.05.2026 gilt im Übrigen fort.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Real Estate AG ist am 01.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 08.05.2026 die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung erfolgt, wobei Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Das Hauptverfahren…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Real Estate AG ist am 01.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 08.05.2026 die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung erfolgt, wobei Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Das Hauptverfahren wird als Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters über die Insolvenzmasse verfügt. Zum Sachwalter im Hauptverfahren ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 09.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Berichtstermin ist für den 30.09.2026 angesetzt, in dem unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 71/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123377 eingetragenen Cube Real Estate AG, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Hütter und Herrn Johannes Dähn…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 71/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123377 eingetragenen Cube Real Estate AG, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Hütter und Herrn Johannes Dähnert
wird heute, am 08.05.2026, um 14:40 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO): Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufige Eigenverwaltung) gilt als Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2025 über Insolvenverfahren (EuInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und
durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 06.05.2026 fort.
Die Schuldnerin wird ermächtigt, den dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung vom 06.05.2026 als Anlage 1 beigefügten unechten Massedarlehensvertrag mit der JD Vermögensverwaltungs- und Beteiligung UG (haftungsbeschränkt) abzuschließen und die entsprechenden Darlehensrückzahlungsanprüche bis zu maximal 1.000.000,00 € als Masseverbindlichkeit zu begründen.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, unabhängig von den Berichten des vorläufigen Sachwalters, in Abständen von vier Wochen - bei Bedarf häufiger - dem Insolvenzgericht Zwischenbericht zu erstatten. Der erste Bericht ist bereits nach drei Wochen vorzulegen, damit der vorläufige Sachwalter zu diesem in seinem Bericht Stellung nehmen kann.
70b IN 71/26
Amtsgericht Köln, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 71/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123377 eingetragenen Cube Real Estate AG, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Johannes Dähnert und Herrn Bernd Hütter
wird wegen Zahlungsunfähigkeit u…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 71/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123377 eingetragenen Cube Real Estate AG, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Johannes Dähnert und Herrn Bernd Hütter
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln , Tel. Nr.0221 292 998 30 , Fax Nr. 0221 292 998 38.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 30.09.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70b IN 71/26
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
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