Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schwetzinger Str. 22-26, 68753 Waghäusel
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 250867
EUID
DEB8535.HRB250867
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
101 IN 225/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2026
Festsetzung Vergütung
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung, Vermittlung und Beratung von Vermögensanlagen und Beratung und Vermittlung von Finanzierungen. Die Gesellschaft ist zur Vermittlung und zum Handel mit bestehenden Kapitallebensversicherungen berechtigt. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, gerichtlich festgestellte und auch nicht festgestellte Forderungerechte nebst dazugehörenden Sicherungsrechten von dritten Personen zu erwerben und diese Rechte nach Erwerb im eigenen Namen einzuziehen und zu verwerten. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und auch solche erwerben sowie die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften übernehmen und Dienstleistungen aller Art ausführen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen, auch in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH ist die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg bestellt. Am 27.05.2026 sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben worden, wobei die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin zur Erfüllung ihrer Pflichten bestehen bleibt. Die vorläufige Verwaltung wurde im Zeitraum vom 12.03.2026 bis zum 27.05.2026 ausgeübt. Mit Beschluss vom 08.06.2026 wurden die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
101 IN 225/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH
Schwetzinger Straße 22-26
68753 Waghäusel
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 250867
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermöge…
101 IN 225/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH
Schwetzinger Straße 22-26
68753 Waghäusel
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 250867
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg über das von ihr verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Sie bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und ihre Vergütung als vorläufige Insolvenzverwalterin (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
101 IN 225/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH
Schwetzinger Straße 22-26
68753 Waghäusel
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 250867
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermöge…
101 IN 225/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH
Schwetzinger Straße 22-26
68753 Waghäusel
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 250867
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim wurden mit Beschluss vom 08.06.2026 gegen die Schuldnerin gemäß den §§ 26a, 63 - 65 InsO festgesetzt.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Festgesetzt wurden:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Vergütung insgesamt xxx
zu erstattende Auslagen xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Auslagen insgesamt xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen xxx
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der vorläufig verwalteten Insolvenzmasse insbesondere dem Guthaben des Sonderkontos wird nach Rechtskraft des Beschlusses gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 05.06.2026.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 12.03.2026 bis zum 27.05.2026 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 Abs. 1InsO, §§ 1ff. InsVV).
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§§ 63 Abs. 3 S. 1 - 3 InsO, 11 Abs. 1 und 3 InsVV).
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von mindestens 728.227,73 EUR (die Schuldnerin selbst hatte den Nominalwert sogar mit 165.930.984,53 EUR beziffert) Daher würde die Vergütung gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR betragen (Regelvergütung).
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes gemäß § 63 Absatz 3 Satz 2 InsO auf 35 Prozent des Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx EUR festzusetzen. Vorliegend war ein Zuschlag von 10 Prozent auf auf den gesetzlichen Regelbruchteil von 25 Prozent erforderlich, da die Buchhaltung der Schuldnerin sich bei weitem nicht auf dem aktuellen Stand befand, so dass insoweit teilweise nicht gepflegten Forderungskonten mit hohem Aufwand aktualisiert werden mussten und zudem, dass in hoher Aktenanzahl und -fülle mit Papier gearbeitet wurde, was nur sehr aufwändig aufgearbeitet werden konnte. Dies erschwerte auch die Suche nach möglichen Interessenten für eine mögliche Nachfolgelösung. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat etliche Rechtsanwälte und Inkassounternehmen kontaktiert, um eine solche darstellen zu können. Neben der Vorbereitung einer Vertraulichkeitserklärung, eines Verwahrvertrags und einer Verwertungsvereinbarung, galt es im Vorfeld auch die umsatzsteuerliche Behandlung des Ankaufs von zahlungsgestörten Forderungen durch eine GmbH zu prüfen. Prüfungen zu den Möglichkeiten eines Share- bzw. Asset-Deals, einem Insolvenzplan sowie dem Forderungseinzug durch einen Dienstleister waren vorgenommen worden.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 3 InsVV - unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.06.2026
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