Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dachbau Axenbeck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 117820
EUID
DEF1103R.HRB117820
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1652/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
01.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Axenbeck GmbH, Wolburgsweg 24 A, 13589 Berlin (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117820 B), wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Drotschmann-Axenbeck zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen beantragt. Einwendungen gegen diesen Tagesordnungspunkt können bis einschließlich 01.10.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 1652/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachbau Axenbeck GmbH, Wolburgsweg 24 A, 13589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Volker Axenbeck,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 117820 B
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Inso…
36d IN 1652/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachbau Axenbeck GmbH, Wolburgsweg 24 A, 13589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Volker Axenbeck,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 117820 B
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Drotschmann-Axenbeck, betreffend die Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen,
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.10.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
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