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Insolvenzprofil
Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14804
EUID
DEG1207.HRB14804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 104/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
20.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt (Oder) aus. Ein Widerspruch gegen die Forderungsprüfung muss bis zum 20.06.2024 bei Gericht eingehen. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Absatz 1 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstra…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstraße 8, 15366 Neuenhagen
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.05.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 104/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstra…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstraße 8, 15366 Neuenhagen
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.06.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 104/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert…
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstraße 8, 15366 Neuenhagen
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche - wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 8.4.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert…
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstraße 8, 15366 Neuenhagen
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche - sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 726.175,99 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 171.268,36 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27. August 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH, Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übe…
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH, Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 269.148,63 € nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 25 % für den aufwendigen und umfangreichen kleinteiligen Forderungseinzug und die aufwendige Bearbeitung der ausgereichten Avale festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurden aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27. August 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert…
3 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Dachdeckerei & Bauklempnerei Dirk Reinert GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 14804), Bollensdorfer Allee 67, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, eingetragener Sitz: Fredersdorf-Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Reinert, Müllerstraße 8, 15366 Neuenhagen
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche - wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 08.10.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters,
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27. August 2024
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