Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gänseweg 28, 04861 Torgau OT Loßwig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 18425
EUID
DEU1308.HRA18425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 959/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich
Adresse
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig
Telefon
0341 31980100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
11.07.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.08.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
25.09.2024
Masseunzulänglichkeit angezeigt
07.01.2025
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
28.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG ist am 11.07.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 26.08.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 25.09.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.11.2025 den Forderungen schriftlich zu widersprechen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG ist am 11.07.2024 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG ist am 11.07.2024 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 26.08.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 25.09.2024 beim Amtsgericht einzureichen. Am 07.01.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren ist angeordnet worden; der Widerspruchstermin für den Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin endet am 28.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 959/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG, Gänseweg 28, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRA 18425
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mikael Thurm Verwaltungs GmbH; d. vertre…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 959/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG, Gänseweg 28, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRA 18425
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mikael Thurm Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mikael Peisker
- wurde am 11.07.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in Telefon geschäftlich: 0341 31980100 Telefax: 0341 31980110
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 26.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 25.09.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 959/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG, Gänseweg 28, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRA 18425
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mikael Thurm Verwaltungs GmbH; d. vertre…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 959/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG, Gänseweg 28, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRA 18425
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mikael Thurm Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mikael Peisker
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 959/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG, Gänseweg 28, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRA 18425
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mikael Thurm Verwaltungs GmbH; d. vertre…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 959/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Enrico Thurm u. Sohn GmbH & Co. KG, Gänseweg 28, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRA 18425
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mikael Thurm Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mikael Peisker
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.01.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110
schriftlich geltend zu machen.
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