Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 20362
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Insolvenzprofil
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 20362
EUID
DEX1721R.HRB20362
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 188/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.02.2024
Prüfungstermin
06.09.2024
Fristende Stellungnahme
18.12.2025
Aufhebung
30.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Lübeck geführt. Im Verlauf des Verfahrens war Rechtsanwalt Sven Krüger als Insolvenzverwalter tätig. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag der 29.02.2024 war. Forderungen, gegen die bis zu diesem Datum kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Im Oktober 2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins angeordnet und eine Schlussanhörung durchgeführt, bei der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen beliefen sich auf 66.628,37 EUR, wovon ein Betrag von 16.126,89 EUR verteilt werden sollte. Nach Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Verwalters sowie nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Lübeck anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei Prüfungsstichtage für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen am 06.09.2024 und am 29.02.2024 festgelegt wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Lübeck anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei Prüfungsstichtage für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen am 06.09.2024 und am 29.02.2024 festgelegt wurden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sven Krüger hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 24.602,49 EUR zugrunde gelegt wurde. Es wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, um die Schlussrechnung zu erörtern, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben und über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden. Die Beteiligten hatten bis zum 18.12.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme. Es soll eine Schlussverteilung stattfinden, bei der Forderungen in Höhe von 66.628,37 EUR beteiligt sind und ein Verteilungsbetrag von 16.126,89 EUR ausgezahlt werden soll. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhal…
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden …
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 24.602,49 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angeme…
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.02.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem…
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.12.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 188/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfind…
53a IN 188/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck - Insolvenzgericht - niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 66.628,37 EUR.
Verteilt werden soll ein Betrag von 16.126,89 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Lübeck, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angeme…
53a IN 188/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdeckerei Schlichting UG (haftungsbeschränkt), Kücknitzer Scheide 33, 23569 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schlichting
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20362 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.09.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 09.08.2024
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