Vorläufige Maßnahmen Hamburg HRB 77863

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Insolvenzprofil

Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Theaterstr. 42, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 77863
EUID
DEK1101.HRB77863

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 91/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.03.2024 , 12:53 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Anlageberatung, Vermittlung und Verwaltung fremder Vermögenswerte sowie die Anlage eigener Vermögenswerte mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, soweit die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 22.03.2024 um 12:53 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG (HRB 77863) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77863 eingetragen. Die gesetzlichen Vertreter sind der Vorstand, bestehend aus Herrn Marcus Jendraszek und Herrn Sascha Viets. Der Geschäftszweig umfasst die Anlageberatung, Vermittlung und Verwaltung fremder Vermögenswerte sowie die Anlage eigener Vermögenswerte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Zahlungen sind nur noch unter Beachtung der Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77863 eingetragenen Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG, ehemals: Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marcus …

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77863 eingetragenen Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG, gegründet am 01.08.2000, ehemals: Poßmoorweg 5, 22301 Hamburg, frühere Anschrift: Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg,, gesetzlich vert…

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