Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DailyGo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Landstraße 16, 30982 Pattensen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220433
EUID
DEP2305.HRB220433
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim F. Gätcke
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Vermarktung von Produkten im Zusammenhang mit Advertising und Visual Search auf allen digitalen Medien sowie die Erbringung von Beratungsleistungen hierzu.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Marcus Scheffler und Markus R. Reischl vertreten. Das Amtsgericht Hameln hat den Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beschlossen. Die Berechnungsgrundlage für die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Marcus Scheffler und Markus R. Reischl vertreten. Das Amtsgericht Hameln hat den Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beschlossen. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 523.915,72 EUR, wobei eine Regelvergütung sowie Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % berücksichtigt wurden. Zudem wurden Zustellungskosten festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Die zur Verfügung stehende bare Masse beläuft sich auf 348.263,41 EUR, bevor Masseverbindlichkeiten berichtigt werden. Gläubiger gemäß § 38 InsO haben Forderungen in Höhe von 4.017.335,66 EUR angemeldet. Das Verteilungsverzeichnis liegt beim Amtsgericht Hameln zur Einsicht aus. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 24.08.2026. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schu…
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 348.263,41 EUR. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO mit Forderungen in Höhe vo…
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 348.263,41 EUR. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO mit Forderungen in Höhe von 4.017.335,66 EUR. Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt für alle Beteiligten beim Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen: 36 IN 60/20 -3, zur Einsicht aus.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Stw/App: 40G, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlo…
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Stw/App: 40G, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 24.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Stw/App: 40G, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), sind die Verg…
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Stw/App: 40G, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 509.117,14 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 14.798,58 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 523.915,72 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragte folgende Zuschläge:
- 25 % aufgrund befindlichen Vermögens im Ausland
- 50 % für aufwendige Verwertungstätigkeiten
Sämtliche Ausführungen des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung berücksichtigt worden und ergaben in der Gesamtschau und unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Verfahrens die Festsetzung eines Gesamtzuschlags in Höhe der beantragten 75 %.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 126,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 45 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.07.2026
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