Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Daniel-Costa, Gerhard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstr. 21, 45894 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 1927
EUID
DER2507.HRA1927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 47/20
Phase
Restschuldbefreiung versagt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Alfredstr. 45, 45130 Essen
Termine & Fristen
Frist für Versagungsanträge
17.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gerhard Daniel-Costa, Inhaber der Buersche Alte Apotheke Erich Daniel, ist die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag des Schuldners aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk bestellt. Die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren ist angeordnet. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 17.11.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung durch Beschluss vom 02.04.2026 versagt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 47/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gerhard Daniel-Costa, geboren am 12.09.1946, Holtwiesche 37, 45894 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 1927 eingetragenen Firma Buersche Alte Apotheke Erich Daniel
ist …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 47/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gerhard Daniel-Costa, geboren am 12.09.1946, Holtwiesche 37, 45894 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 1927 eingetragenen Firma Buersche Alte Apotheke Erich Daniel
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 02.04.2026 die Restschuldbefreiung versagt worden § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
160 IN 47/20
Amtsgericht Essen, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 47/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gerhard Daniel-Costa, Holtwiesche 37, 45894 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 1927 eingetragenen Firma Buersche Alte Apotheke Erich Daniel
Verfahrensbevollmächtigter:…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 47/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gerhard Daniel-Costa, Holtwiesche 37, 45894 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 1927 eingetragenen Firma Buersche Alte Apotheke Erich Daniel
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Drzisga, Mühlweg 47, 06114 Halle/S.
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag des Schuldnes aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO (a.F.).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners haben weiterhin gegenüber dem Sachwalter, Rechtsanwalt Rolf Otto Neukirchen, Zweigertstr. 28-30, 45130 Essen zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 47/20
Amtsgericht Essen, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 47/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gerhard Daniel-Costa, Holtwiesche 37, 45894 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 1927 eingetragenen Firma Buersche Alte Apotheke Erich Daniel
Verfahrensbevollmächtigter:…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 47/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gerhard Daniel-Costa, Holtwiesche 37, 45894 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 1927 eingetragenen Firma Buersche Alte Apotheke Erich Daniel
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Drzisga, Mühlweg 47, 06114 Halle/S.
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.11.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Sachwalters abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 aus.
160 IN 47/20
Amtsgericht Essen, 17.10.2025
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