Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 116523
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Danz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heidestraße 229, 51147 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 116523
EUID
DER3306.HRB116523
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 23/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Oliver Schulz
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Kehdenstr. 1, 24103 Kiel
Termine & Fristen
Verfügbarkeit der Forderungstabelle
20.04.2026
Prüfungstermin
21.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Textilreinigung, einschließlich des Betriebs eines Abhol- und Auslieferungsservices für Wäsche von und an Privatkunden sowie Geschäftskunden
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Danz GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116523, ist eröffnet. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Danz. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 21.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls diese nach Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 20.04.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt. Eine Einsichtnahme in die Insolvenzakten kann schriftlich beim Amtsgericht Köln beantragt werden. Da die Akten elektronisch geführt werden, gewährt die Geschäftsstelle Einsicht durch Bereitstellung zum Abruf oder sichere Übermittlung. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, wird kein Auszug aus der Tabelle oder keine Benachrichtigung erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116523 eingetragenen Danz GmbH, Heidestraße 229, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Danz, Heidestraße 229, 51147 Köln
Oliver Schulz, Kehden…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116523 eingetragenen Danz GmbH, Heidestraße 229, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Danz, Heidestraße 229, 51147 Köln
Oliver Schulz, Kehdenstr. 1, 24103 Kiel,
Verfahrensbevollmächtigter
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
20.04.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70b IN 23/24
Amtsgericht Köln, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 23/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116523 eingetragenen Danz GmbH, Heidestraße 229, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Danz, Heidestraße 229, 51147 Köln
Geschäftszw…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 23/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116523 eingetragenen Danz GmbH, Heidestraße 229, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Danz, Heidestraße 229, 51147 Köln
Geschäftszweig: der Betrieb einer Textilreinigung, einschließlich des Betriebs eines Abhol- und Auslieferungsservices für Wäsche von und an Privatkunden sowie Geschäftskunden
ist am 07.10.2024, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 23/24
Amtsgericht Köln, 07.10.2024
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