Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG ist anhängig. Im Verlauf des Verfahrens ist die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Das Verfahren ist gem. § 200 InsO aufgehoben worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 372,83 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 54.735,19 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG, Oppershäuser Str. 42, 29331 Lachendorf (AG Lüneburg, HRA 203101), vertr. d.: 1. Alexander Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jessica Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönl…
34 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG, Oppershäuser Str. 42, 29331 Lachendorf (AG Lüneburg, HRA 203101), vertr. d.: 1. Alexander Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jessica Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG, Oppershäuser Str. 42, 29331 Lachendorf (AG Lüneburg, HRA 203101), vertr. d.: 1. Alexander Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jessica Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönl…
34 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG, Oppershäuser Str. 42, 29331 Lachendorf (AG Lüneburg, HRA 203101), vertr. d.: 1. Alexander Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jessica Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 200 InsO aufgehoben werden.
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG, Oppershäuser Str. 42, 29331 Lachendorf (AG Lüneburg, HRA 203101), vertr. d.: 1. Alexander Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jessica Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönl…
34 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Büdchen, Imbiss & Café OHG, Oppershäuser Str. 42, 29331 Lachendorf (AG Lüneburg, HRA 203101), vertr. d.: 1. Alexander Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jessica Laukart, Dorfstr. 41, 29331 Lachendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Str. 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161-481000, Fax: 05161-4810027, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 372,83 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 54.735,19 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Celle, 23.03.2026
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