Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 19160
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Insolvenzprofil
"Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Erftstr. 82 b, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 19160
EUID
DER1102.HRB19160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 53/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.07.2024
Prüfungstermin
10.12.2025
Aufhebung
03.07.2026 , 10:04 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Großtagespflege sowie private Kinderbetreuung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Das KinderReich“ UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Neuss ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt. Das Verfahren durchlief verschiedene Phasen, darunter die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 25.07.2024 sowie eine weitere Prüfung im Zeitraum um den 10.12.2025. Im Februar 2026 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 27.03.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung und Vergütungsantrag erhielten. Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Schlusstermin. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 148.207,04 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 32.000,00 EUR zur Verfügung, abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 53/21 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig vertr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 53/21 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig vertreten. Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 25.07.2024 und später auf den 10.12.2025 festgelegt wurde. Die Summe der angemeldeten Forderungen der Insolvenzgläubiger beträgt laut Schlussverzeichnis 148.207,04 EUR. Es erfolgte die Anordnung der Schlussverteilung nach dem Schlusstermin. Der Verteilungsmasse stand ein Betrag von ca. 32.000,-- EUR abzüglich der noch festzusetzenden Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Das Verfahren ist am 03.07.2026 um 10:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwa…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 16.06.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig,
Erfolgt …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig,
Erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 148.207,04 € EUR.Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 32.000,-- EUR abzüglich der noch festzusetzenden Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird der…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.03.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird die Prüfung der nach dem …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird die Prüfung der nach dem …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig,
Insolvenzve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Sophie Bürrig,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
wird am 03.07.2026, um 10:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird die Prüfung der nach dem …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 53/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19160 eingetragenen "Das KinderReich" UG (haftungsbeschränkt), Erftstraße 82 b, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch Frau Marie-Sophie Bürrig,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 53/21
Amtsgericht Düsseldorf, 08.11.2024
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