Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Datarella GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Enzianstraße 4, 82319 Starnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 207851
EUID
DED2601V.HRB207851
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1507 IN 1828/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon
+49(89)2500369-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.07.2026 , 09:00 Uhr
Aufhebung
08.07.2026
Aufhebung
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vorbereitung und Durchführung von Marketingprojekten durch computergestützte Analyse von Datenbanken sowie Erhebung von Daten und Beratung von Unternehmen auf Basis der dabei gewonnenen Ergebnisse sowie Forschung, Entwicklung und Förderung der dafür notwendigen Verfahren und Vorrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datarella GmbH wurde durch den Antrag des Geschäftsführers Michael Reuter beim Amtsgericht München eingeleitet. Am 06.07.2026 um 09:00 Uhr hat das Gericht vorläufige Insolvenzanordnungen gemäß § 21 Abs. 2 InsO erlassen. Dabei wurde Herr Dr. Max Liebig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit dessen Zustimmung wirksam sind. Am 08.07.2026 sowie erneut am 15.07.2026 hat das Amtsgericht München die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben. Das Verfahren ist in der Phase der Aufhebung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1507 IN 1828/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Da…
Az.: 1507 IN 1828/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.07.2026 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, Telefon: +49(89)2500369-0, Telefax: +49(89)2500369-10, Email: kontakt@inso-liebig.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 1828/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danzige…
1507 IN 1828/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 1828/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danzige…
1507 IN 1828/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.07.2026
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