Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DayLight GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schwalbenplatz 16, 22307 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 143696
EUID
DEK1101.HRB143696
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 53/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
30.04.2025 , 14:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.06.2025
Einsicht der Forderungstabelle
07.07.2025
Prüfungstermin
25.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist - die Vermietung von Parkflächen für Kraftfahrzeuge sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; - Handel mit Waren aller Art (außer erlaubnispflichtige); - Alltagsbegleitung nach § 45 SGB XI sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen - Reinigungsdienstleistungen nach Hausfrauenart.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DayLight GmbH ist am 30.04.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast. Forderungen sind bis zum 25.06.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 25.08.2025 (Stichtag) vorgesehen, wobei die Tabelle mit den Forderungen ab dem 07.07.2025 zur Einsicht ausgelegt wird. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 10.10.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143696 eingetragenen DayLight GmbH, ehemals: Schwalbenplatz 16, 22307 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Emine Ebru Kaplan
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens i…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143696 eingetragenen DayLight GmbH, ehemals: Schwalbenplatz 16, 22307 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Emine Ebru Kaplan
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist - die Vermietung von Parkflächen für Kraftfahrzeuge sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; - Handel mit Waren aller Art (außer erlaubnispflichtige); - Alltagsbegleitung nach § 45 SGB XI sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen - Reinigungsdienstleistungen nach Hausfrauenart.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.04.2025, um 14:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 17.04.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 53/25 und 67a IN 148/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 53/25
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143696 eingetragenen DayLight GmbH, ehemals: Schwalbenplatz 16, 22307 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Emine Ebru Kaplan
ist am 10.10.2025 b…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143696 eingetragenen DayLight GmbH, ehemals: Schwalbenplatz 16, 22307 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Emine Ebru Kaplan
ist am 10.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 53/25
Amtsgericht Hamburg, 13.10.2025
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