Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 20213
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Insolvenzprofil
dean & david AC Elisenbrunnen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Scherbstraße 56 c, 52072 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 20213
EUID
DER3101.HRB20213
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 171/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Mag. jur. Helmut Hofbauer
Adresse
Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 15:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.03.2024
Berichtstermin
17.04.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.04.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Unternehmen im Franchise-Verfahren und der Betrieb von Gaststätten und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sowie der Verkauf von Merchandiseartikeln und Lebensmitteln. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 01.02.2024 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dean & david AC Elisenbrunnen GmbH eröffnet. Das Verfahren ist auf den Zahlungsantrag der Schuldnerin zurückzuführen, der am 24.11.2023 bei Gericht eingegangen ist. Auslöser für die Eröffnung sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Mag. jur. Helmut Hofbauer ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.03.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 17.04.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Asset Deal zur Veräußerung des Betriebs an die dean & david Düsseldorf GAP 15 GmbH, beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 02.04.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 171/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 20213 eingetragenen dean & david AC Elisenbrunnen GmbH, Scherbstr. 56 c, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Hubert Vopel, Scherbstr. 56 c, 52072 Aachen
Geschäfts…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 171/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 20213 eingetragenen dean & david AC Elisenbrunnen GmbH, Scherbstr. 56 c, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Hubert Vopel, Scherbstr. 56 c, 52072 Aachen
Geschäftszweig: Gastronomisches Unternehmen imFranchise-Verfahren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 17.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Veräußerung des Betriebs einschliesslich der schuldnerischen Vermögensgegenstände durch einen Asset Deal (freihändiger Verkauf des Geschäftsbetriebes und des Anlage- und Umlaufvermögens) an die dean & david Düsseldorf GAP 15 GmbH
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 171/23
Amtsgericht Aachen, 01.02.2024
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