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Insolvenzprofil
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Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ausgenommen erlaubnispflichtige.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defraq Ventures AG ist am 21.10.2025 um 11:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens bestellt worden. Am 08.06.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. In diesem Zuge sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.10.2025 ebenfalls am 08.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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