Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEMONTIS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 17081
EUID
DEV1109.HRB17081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 36/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Andrea Schäfer
Adresse
Streifstraße 14, 66679 Losheim
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.04.2024
Prüfungstermin
05.08.2024
Fristende Stellungnahme Vergütung
11.09.2025
Fristende Stellungnahme Schlusstermin
08.12.2025
Aufhebung
02.04.2026 , 07:49 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Abbruch und Erdarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEMONTIS GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Andrea Schäfer hat ihre Tätigkeit am 10.10.2023 aufgenommen. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft, wobei verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt wurden (u.a. 23.04.2024 und 05.08.2024). Die Verwalterin hat einen Vergütungsantrag gestellt, über den im schriftlichen Verfahren bis zum 11.09.2025 Stellung genommen werden konnte. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 08.12.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis erhielten. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 310.842,18 EUR, wovon ein Verteilungsbetrag von 14.603,06 EUR zur Verfügung steht. Die Vergütung und Auslagen der Verwalterin wurden festgesetzt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.04.2026 um 7:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalam…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim
wird heute, am 02.04.2026, um 7:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Salta…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Salta…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Salta…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 05.08.2025 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.09.2025 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Salta…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Salta…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 310.842,18 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 14.603,06 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Salta…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17081 eingetragenen DEMONTIS GmbH, Sonnenstraße 30a, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carmelo Saltalamacchia,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxxEUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
xxx
Der Restbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 10.10.2023 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 34.300,00 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 18 Gläubigern auf 1.820,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wenn die InsVV von Regelsätzen spricht (vgl. § 2 InsVV), sind damit die Sätze gemeint, welche die Verwaltervergütung für den Fall eines sog. Regelverfahrens bestimmen. Dementsprechend bestimmt § 3 InsVV die Zu- und Abschläge bezogen auf die Regelvergütung. Das Regelverfahren ist das Normalverfahren, welches nach übereinstimmender Meinung ¿ unter Einbeziehung von objektiven und subjektiven Kriterien - wie folgt definiert wird:
Objektive Kriterien
Objektive Kriterien sind dadurch charakterisiert, dass diese Art und Umfang des Verfahrens beschreiben. Die folgenden Tatbestände beschreiben das sog. Normalverfahren:
- Dauer der Tätigkeit des Verwalters bis zu zwei Jahren,
- Aus- und Absonderungsrechte in einem Umfang von ca. 50% der Ist-Masse,
- ohne Betriebs- oder Geschäftsfortführung,
- ohne Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch den Verwalter,
- ohne Haus- und Grundstücksverwaltung,
- ohne Übertragung des Zustellwesens,
- nicht mehr als 100 Forderungsanmeldungen zu der vom Verwalter zu führenden Tabelle,
- ohne besondere Probleme bei der Massesammlung (also nur eine Betriebsstätte, kein Auslandsvermögen,
- Vorhandensein eines ordnungsgemäßen Rechnungswesen,
- Umsatz bis zu 1,5 Mio. Euro,
- weniger als 20 Mitarbeiter,
- Einzug von bis zu 100 Forderungen und
- bis zu 300 Buchungsvorgängen in der Insolvenzbuchhaltung
Subjektive Kriterien
Die subjektiven Kriterien fassen die Tätigkeiten des Verwalters zusammen, die ihm aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zugewiesen sind und aus seiner Rechtsstellung folgen. Ob es sich dabei um höchstpersönliche oder um delegationsfähige Aufgaben handelt, ist nicht erheblich.
Dazu gehören im einzelnen:
- Inbesitznahme und Sicherung der Masse,
- Erstellung des Masseverzeichnisses und der Vermögensübersicht,
- Einrichtung einer den handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Buchhaltung,
- Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens,
- Erstellung des Gläubigerverzeichnisses,
- Vertragsabwicklung,
- Prüfung von Anfechtungen,
- Prüfung der Fortführung von Prozessen,
- Prüfung der Forderungsanmeldungen und Tabelleneintragungen,
- Entscheidung über Aus- und Absonderungsrechte sowie
- Masseverwertung, Befriedigung der Massegläubiger und Überschussverteilung.
Daneben hat die Insolvenzordnung dem Verwalter eine Reihe von neuen Aufgaben übertragen, deren Erfüllung ebenfalls durch die Regelsätze grundsätzlich abgegolten sein soll.
Im einzelnen:
- Sachkundige Beratung der Gläubiger im Berichtstermin, wenn diese zwischen Liquidation, Sanierung des Schuldners oder übertragender Sanierung wählen sollen (§ 156 ff. InsO,
- Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters eines insolventen Unternehmens (§ 93 InsO).
Nach der Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 (Az.: IX ZB 249/04) soll die Vergütung des Verwalters angemessen sein.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des xxx-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.08.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 36/23
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2025
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