Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d.Liquidator Eduard Harkusha-
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o Harkusha, Bernardstrasse 76, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 126721
EUID
DEM1201.HRB126721
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 131/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann
Kanzlei
Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Adresse
Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
069/7561466-0
Termine & Fristen
Eröffnung
06.03.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.04.2025
Widerspruchsfrist
25.04.2025
Antragsfrist
25.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Im- und Export sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen, Booten, Baugeräten und Baufahrzeugen, Flugzeugen und E- Scootern, die Aufbereitung und Vermietung dieser, die Vermietung eigener Immobilien, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere aus den Kategorien Elektronik, Bekleidung, Sport- und Freizeitwaren, Möbel, Haushalt, Garten, Spielzeug, Fahrräder, Auto- und Motorrad-Zubehör, die Finanzberatung, insbesondere bezüglich Darlehen und Kapitalanlagen, sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Social-Media, insbesondere in den Bereichen Online-Werbung und Content.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d.Liquidator Eduard Harkusha-, Bernhardstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126721), ist am 06.03.2025 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 04.0erm.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 25.04.2025 Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen einzulegen sowie Anträge in verschiedenen Angelegenheiten (z. B. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder Stilllegung des Unternehmens) zu stellen. Die Beschwerdefrist gegen den Eröffnungsbeschluss beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 131/25: Am 06.03.2025 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d.Liquidator Eduard Harkusha-, Bernhardstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126721), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechts…
Geschäftsnummer: 8 IN 131/25: Am 06.03.2025 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d.Liquidator Eduard Harkusha-, Bernhardstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126721), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.04.2025,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 25.04.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 25.04.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
06.03.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 131/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d. Liquidator Eduard Harkusha-, Bernhardstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126721),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kristia…
Amtsgericht Offenbach am Main
06.03.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 131/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d. Liquidator Eduard Harkusha-, Bernhardstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126721),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main,
wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.