Vorläufige Maßnahmen Sachsen HRB 36797

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Denker Bau- & Projektmanagement GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
An der Alten Post 3, 04205 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 36797
EUID
DEU1308.HRB36797

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 57/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon
0341 9625450
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.05.2026 , 10:30 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Bau- & Projektmanagement sowie die Durchführung von Bauarbeiten aller Art. Sofern für die Erfüllung dieses Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Einschränkung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen selbst im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind der Landschafts- und Gartenbau sowie der Hausmeisterservice und der Handel im nationalen und internationalen Bereich mit nicht erlaubnispflichtigen Nonfood- Artikeln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat am 04.05.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Denker Bau- & Projektmanagement GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Maciej Stanislaw Denker, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde zum 04.05.2026 um 10:30 Uhr ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von White & Case LLP in Leipzig bestellt worden. Der Schuldner unterliegt einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, wonach Verfügungen über das Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Ihm stehen umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie das Recht zur Entgegennahme von Leistungen Dritter zu. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, neue sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 57/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Denker Bau- & Projektmanagement GmbH, An der Alten Post 3, 04205 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36797 vertreten durch den Geschäftsführer Maciej Stanislaw Denker ergeht am 04.05.2026 nachfolge…

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