Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dental-Labor Nott & Partner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schmalenbrucher Str. 15, 31556 Wiedenbrügge
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 560
EUID
DEP2106.HRB560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 56/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Frhr.v.d. Bussche
Adresse
Paulinenstraße 16, 32427 Minden
Telefon
-49 (0) 571-8892490
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
18.07.2024
Prüfungstermin
21.05.2025
Stichtag Gläubigerversammlung / Einstellung
04.03.2026
Einstellung des Verfahrens
04.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erneuerung und Herstellung von Zahnersatz sowie von kieferorthopädischen Geräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, unter anderem die Festsetzung von Vergütungen und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Bestimmung eines Stichtags für eine besondere Gläubigerversammlung am 04.03.2026. Der verfügbare Massebestand wurde mit 42.120,22 EUR angegeben, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 166.42men 28,05 EUR zu berücksichtigen sind. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Infolgedessen ist das Verfahren am 04.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH ist am 04.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war eine Schlussverteilung geplant, wobei ein verfügbarer Massebestand von 42.120,22 EUR abzüglich noch zu berücksichtigende…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH ist am 04.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war eine Schlussverteilung geplant, wobei ein verfügbarer Massebestand von 42.120,22 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 166.428,05 EUR festgestellt wurden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung war der 04.03.2026. Im Vorfeld waren Vergütungen und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Ein Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 21.05.2025 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 04.03.2026 gemäß § 211 InsO …
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 04.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Weg 15, 31556 Wölpinghausen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insol…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Weg 15, 31556 Wölpinghausen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr.v.d. Bussche, Paulinenstraße 16 32427 Minden, Tel.: -49 (0) 571-8892490, Fax: +49 (0) 571-88924921, zeigt dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO an:
Der verfügbare Massebestand beträgt 42.120,22 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 166.428,05 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bückeburg, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonder…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 04.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverw…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 80,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolv…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Boris Fr…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 29.049,52 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag nachvollziehbar dargelegt, dass es zu erheblichen Umgangsproblemen mit dme nicht kooparativen Schuldnervertreter gekommen ist und zudem ein erheblicher Mehraufwand wegen der chaotischen Buchführung bestand. Hierfür ist jeweils ein Zuschlag von 25 %Punkten angemessen, in der Gesamtschau dieser beiden Positionen von jeweils 25 Prozentpunkten ist eine Zuschlgserhöhung um 45 %Punkte angemessen, die damit nur geringfügig unter der maximal möglichen Gesamterhöhung von 50 % Punkten liegt, da die beiden Einzelpositionen sich nur sehr geringfügig überschneiden..
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angeze…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bückeburg, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolv…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf de…
47 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Nott & Partner GmbH, Schmalenbrucher Straße 15, 31556 Wölpinghausen Wiedenbrügge (AG Stadthagen, HRB 560), vertr. d.: Jan-Frederic Okun, Friedhofstraße 11, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 16.04.2025
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