Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Der Cuxhavener Fahrradkurier GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Trentsch
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRA 200889
EUID
DEP2613.HRA200889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
27.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der Cuxhavener Fahrradkurier GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Trentsch, ist am 27.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cuxhaven eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 100/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Der Cuxhavener Fahrradkurier GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Sven Trentsch, Brockeswalder Chaussee 31, 27474 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Sven Trentsch (AG Tostedt, HRA 200889), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27…
12 IN 100/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Der Cuxhavener Fahrradkurier GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Sven Trentsch, Brockeswalder Chaussee 31, 27474 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Sven Trentsch (AG Tostedt, HRA 200889), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cuxhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 27.02.2026
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