Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dessauer Schaltschrank-und Gehäusetechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Alte Landebahn 17, 06846 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 4582
EUID
DEW1215.HRB4582
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36d IN 4793/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Norbert Geyer
Termine & Fristen
Veröffentlichung Einwendungsmöglichkeit
04.05.2026
Beschluss Sozialplan
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Industrielle Herstellung, der Vertrieb, die Entwicklung und der Handel mit Schaltschränken und Gehäusen sowie anderen Produkten der Blechbearbeitung und des Gerätebaus sowie Dienstelistungen der Oberflächenbehandlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH ist im Stadium der Schlussrechnung. Der Insolvenzverwalter hat beim Amtsgericht Charlottenburg um Zustimmung zu einem Sozialplan gebeten, der ein Drittel der Teilungsmasse in Höhe von 77.869,08 Euro umfasst, mithin 25.956,36 Euro. Den Beteiligten wurde durch Veröffentlichung am 04.05.2026 die Möglichkeit gegeben, innerhalb von drei Wochen Einwendungen vorzutragen. Da keine Einwendungen erhoben wurden, hat das Insolvenzgericht am 08.06.2026 der Zustimmung zum Sozialplan gemäß § 123 Abs. 3 InsO stattgegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 4793/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH, Alte Landebahn 17, 06846 Dessau-Roßlau, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Geyer,
Registergericht: Amtsgericht Stendal - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 4582
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverw…
36d IN 4793/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH, Alte Landebahn 17, 06846 Dessau-Roßlau, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Geyer,
Registergericht: Amtsgericht Stendal - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 4582
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen der von ihm gelegten Schlussrechnung um Zustimmung des Insolvenzgerichts gemäß § 123 Abs. 3 InsO zu einem Sozialplan im Umfang von einem Drittel der nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO maßgeblichen Teilungsmasse in Höhe von 77.869,08 EURO, mithin in Höhe von 25.956,36 EURO, gebeten.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Schlussbericht mit dem entsprechenden Antrag des Verwalters sowie die Schlussrechnung liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 4793/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH, Alte Landebahn 17, 06846 Dessau-Roßlau, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Geyer,
Registergericht: Amtsgericht Stendal - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 4582
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Die …
36d IN 4793/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH, Alte Landebahn 17, 06846 Dessau-Roßlau, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Geyer,
Registergericht: Amtsgericht Stendal - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 4582
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Die Zustimmung des Insolvenzgerichts gemäß § 123 Abs. 3 InsO zu einem Sozialplan im Umfang von einem Drittel der nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO maßgeblichen Teilungsmasse in Höhe von 77.869,08 EURO, mithin in Höhe von 25.956,36 EURO, wird erteilt.
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Gründe:
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Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen der von ihm gelegten Schlussrechnung um Zustimmung des Insolvenzgerichts gemäß § 123 Abs. 3 InsO zu einem Sozialplan im Umfang von einem Drittel der nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO maßgeblichen Teilungsmasse in Höhe von 77.869,08 EURO, mithin in Höhe von 25.956,36 EURO, gebeten.
Den Beteiligten wurde hierzu im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs durch am 04.05.2026 erfolgte Veröffentlichung im Internet die Möglichkeit gegeben, innerhalb von drei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Es keine Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden.
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
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