Vorläufiges Insolvenzverfahren Rheinland-Pfalz VR 60363

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Insolvenzprofil

Deutsch-indische Kulturgesellschaft e. V.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
e.V.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein VR 60363
EUID
DET3104V.VR60363

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 f IN 63/20 Lu
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Termine & Fristen

Beschluss
03.01.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsch-indische Kulturgesellschaft e. V. ist anhängig. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat mit Beschluss vom 03.01.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse in Höhe von 8.825,13 €, die im Wesentlichen aus dem Forderungseinzug stammt. Da die nach der Regelgebühr errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung liegt, ist dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Gewährung der Mindestvergütung stattgegeben worden. Die Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind ebenfalls festgesetzt worden. Die konkreten Beträge der Vergütung, der Auslagen und der Steuer sind in der veröffentlichten Fassung nicht angegeben.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3 f IN 63/20 Lu 03.01.2024 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsch-indische Kulturgesellschaft e. V., Herzogstraße 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, VR 60363), vertreten durch: 1. Ivanov Bistra, Bismarckstraße 59, 67059…

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