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Insolvenzprofil
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg VR 2365
EUID
DEM1809.VR2365
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 97/23 (28)
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.10.2025
Abstimmungstermin
02.06.2026 , 12:00 Uhr
Aufhebung
01.07.2026 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. ist eröffnet und befindet sich im Stadium der Insolvenzplanverwaltung. Im September 2025 wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 02.10.2025 angeordnet, um nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen zu prüfen. Im Februar 2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan wurde für den 02.06.2026 anberaumt. Nach Bestätigung des Plans ist das Verfahren am 01.07.2026 aufgehoben worden, wobei die Erfüllung des Plans bis dahin vom bisherigen Insolvenzverwalter überwacht wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen V…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg, VR 2365), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diese…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg, VR 2365), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 02.06.2026, 12:00 Uhr, Saal 152, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Marburg, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg, VR 2365), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Ve…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg, VR 2365), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Martin Jäger festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Martin Jäger festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Martin Jäger die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), wird die Erfüllung des Insolvenzplans gem. § 260 InsO von dem bisherigen Insolvenzverwalter überwacht…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), wird die Erfüllung des Insolvenzplans gem. § 260 InsO von dem bisherigen Insolvenzverwalter überwacht.
Amtsgericht Marburg, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), wird das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO am 01.07.2026, 12.00 Uhr aufgehobe…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), wird das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO am 01.07.2026, 12.00 Uhr aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Timo Weber festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschlus…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Timo Weber festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.07.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Timo Weber die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 16.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Peter Berghöfer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs…
22 IN 97/23 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzende, Hainstraße 77, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , VR 2365), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Peter Berghöfer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.09.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Peter Berghöfer die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 24.09.2024
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