Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Girmesgath 5, 47803 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 3736
EUID
DER1402.HRA3736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 19/10
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
26.01.2024
Schlusstermin / Stellungnahmefrist
26.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, vertreten durch die DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, wurden verschiedene gerichtliche Beschlüsse veröffentlicht. Nach dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung eines Vorschusses für Vergütung und Auslagen wurde dieser sowie ergänzende Auslagen festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Schlussverteilung angeordnet, wobei die Durchführung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten haben bis zum 26.0erm 2024 Gelegenheit, zum Schlussbericht, zur Schlussrechnung, zur Anhörung über die Vergütung sowie zu Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 95 IN 19/10 behandelt. Zunächst wurde im Januar 2024 ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im Juli 2024 stimmte das Gericht der Schlussverteilung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 95 IN 19/10 behandelt. Zunächst wurde im Januar 2024 ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im Juli 2024 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 26.08.2024 eingeräumt wurde. Im August 2024 folgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters auf Grundlage einer Masse von 4.267.199,75 EUR sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung mit einem verfügbaren Verteilungsbetrag von 1.564.715,88 EUR bei Forderungen in Höhe von 9.761.955,60 EUR. Im August 2025 wurde ein Vergütungsantrag bzgl. der gesonderten Vergütung zur Einsicht ausgelegt. Im September 2025 wurden ergänzende Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
hat der Verwalter die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeiten als Insolvenzverwalter beantragt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
ist ein Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.08.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zur Anhörung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
(Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen liegt zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können abschließend bis zum genannten Schlusstermin bei dem Insolvenzgericht Krefeld eingereicht werden)
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen;
(eine Aufnahme von Forderungen, die nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldet wurden, in das Schlussverzeichnis ist nicht mehr möglich)
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über ggf. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
Einwendungen und Stellungnahmen sind abschließend bis zu dem genannten Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht im Amtsgericht Krefeld einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 24.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
liegt der Vergütungsantrag des Verwalters bzgl. der beantragten gesonderten Vergütung im Hinblick auf die Einnahmen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens
zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle vor. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
sind ergänzende Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 9.761.955,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.564.715,88 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3736 eingetragenen DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6001 eingetragene DEVETEX Delius-Verseidag Textil Verwaltungs GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rene Frank, Bartelter Weg 50, 47608 Geldern, Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach und Luca Stefano Romoli, 20149 Milano, ITA-- -
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 4.267.199,75 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.01.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
95 IN 19/10
Amtsgericht Krefeld, 29.08.2024
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