Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8931
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Insolvenzprofil
Devolo AG
Verfahrensfortschritt
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2Erfasst
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 8931
EUID
DER3101.HRB8931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 15/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rüdiger Weiß
Rolle
Sachwalter
Adresse
Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung neues Insolvenzverfahren
01.03.2024
Beschluss Aufhebung Planüberwachung
04.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Devolo AG ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde ein Sachwalter bestellt und die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Später wurde die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufgehoben, da mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.03.2024 erneut das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden ist. Mit der Eröffnung dieses neuen Verfahrens endet die Planüberwachung. Die vorliegende Bekanntmachung vom 04.06.2026 durch das Amtsgericht Aachen betrifft sowohl die Festsetzung der Vergütung als auch die Aufhebung der Planüberwachung im Kontext des bereits wiedereröffneten Verfahrens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8931 eingetragenen Devolo AG, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen
V…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8931 eingetragenen Devolo AG, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RKGB PartGmbH, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim
Sachwalter: Rüdiger Weiß, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Oppenländer Rechtsanwälte Partnerschaft mit
beschränkter Berufshaftung, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von XXX EUR angemessen ist. Auf den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 29.03.2023 wird Bezug genommen. Für 78 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX EUR. Gekürzt wurden 33,2 Stunden. Auf die Ausführungen in der Verfügung des Gerichts vom 19.12.2025 wird Bezug genommen. Einwendungen gegen die angekündigte Kürzung sind nicht erhoben worden.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 73 Abs. 2, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
91 IN 15/22
Amtsgericht Aachen, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8931 eingetragenen Devolo AG, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen,
…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8931 eingetragenen Devolo AG, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen,
vormalige Insolvenzschuldnerin,
Sachwalter: Rüdiger Weiß, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes aufgehoben, weil über das Vermögen der Schuldnerin mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.03.2024 - Az. 70c IN 348/23 - erneut das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Mit der Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners endet die Planüberwachung (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - IX ZR 209/11, juris Rn. 28).
91 IN 15/22
Amtsgericht Aachen, 04.06.2026
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