Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DF-Marketing, Werbung & Bau-GmbH II
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bartholomäusstraße 104, 22083 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 189985
EUID
DEK1101.HRB189985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 114/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Pachmann
Adresse
Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 28 417 88 88
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.06.2026 , 16:19 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Allgemeine Bautätigkeiten sowie Werbung und Marketing für Bauvorhaben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF-Marketing, Werbung & Bau-GmbH II (ehemals: Bartholomäusstraße 104, 220
083 Hamburg) ist am 11.06.2026 um 16:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Pachmann mit Sitz in Hamburg bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 114/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DF-Marketing, Werbung & Bau-GmbH II, Allgemeine Bautätigkeiten sowie Werbung und Marketing für Bauvorhaben, ehemals: Bartholomäusstraße 104, 22083 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189985), vertr. d.: Nejdet Tepe, (Geschäftsf…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 114/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DF-Marketing, Werbung & Bau-GmbH II, Allgemeine Bautätigkeiten sowie Werbung und Marketing für Bauvorhaben, ehemals: Bartholomäusstraße 104, 22083 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189985), vertr. d.: Nejdet Tepe, (Geschäftsführer), ist am 11.06.2026 um 16:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 28 417 88 88 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 114/26
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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