Forderungsanmeldung Bayern HRB 252372

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DG Digitales Gesundheitswesen - Gesellschaft für Beratung, Schulung und Kommunikation mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Leonrodstraße 68, 80636 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 252372
EUID
DED2601V.HRB252372

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1508 IN 1816/24
Phase
Forderungsanmeldung

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2024 , 10:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.10.2024
Widerspruchsfrist
29.11.2024

Gegenstand des Unternehmens

Nutzung digitaler Informationstechnologien für den Aufbau, den Betrieb und die Vermarktung von digitalen Kommunikationsplattformen zum Zwecke der technischen und organisatorischen Information und Schulung bei der Begleitung von Digitalisierungsprozessen im Gesundheitsbereich wie der Einführung der Telematikinfrastruktur oder der elektronischen Patientenakte sowie die Erbringung von Beratungs-, Qualifizierungs- und Kommunikationsdienstleistungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu technischen und organisatorischen Fragen durch prozessbegleitende Beratungsprojekte, Workshops oder das Content Management für alle mit diesen Fragen im Zusammenhang stehenden Kommunikationskanäle.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat am 12.06.2024 im Verfahren über den Antrag der DG Digitales Gesundheitswesen - Gesellschaft für Beratung, Schulung und Kommunikation mbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 12.06.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung

Bekanntmachung

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Digitales Gesundheitswesen - Gesellschaft für Beratung, Schulung und Kommunikation mbH wurde am 01.09.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 12.06.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rec…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Az.: 1508 IN 1816/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. DG Digitales Gesundheitswesen - Gesellschaft für Beratung, Schulung und Kommunikation mbH, Leonrodstraße 68, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Fiedler Martin und Dr. Kaeding André Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1508 IN 1816/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. DG Digitales Gesundheitswesen - Gesellschaft für Beratung, Schulung und Kommunikation mbH, Leonrodstraße 68, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Fiedler Martin und Dr. Kaeding André Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HR…

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