Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 55188
EUID
DEM1114.HRB55188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 332/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth
Kanzlei
LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/907 458 0
Termine & Fristen
Eröffnung
12.12.2025 , 09:38 Uhr
Aufhebung
14.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Rohbau-, Estrich-, Fliesenverlegungs- und Eisenflechtarbeiten sowie die Heizungs- und Sanitärinstallation
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH ist das Verfahren am 12.12.2025 um 09:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss sowie der Beschluss zur Bestimmung des schriftlichen Berichts- und Prüfungstermins sind jedoch am 17.12.2025 aufgrund der erfolgten Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses vom 14.12.2025 wieder aufgehoben worden. Der Beschluss vom 12.12.2025 ist ebenfalls aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 332/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
aufgrund der erfolgten Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses vom 1…
8 IN 332/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
aufgrund der erfolgten Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses vom 14.12.2025 wird auch der Beschluss vom 14.12.2025 zur Bestimmung des schriftlichen Berichts- und Prüfungstermins aufgehoben.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 332/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188), vertr. d.: Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 12.12.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige…
8 IN 332/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188), vertr. d.: Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 12.12.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 332/25 Am 12.12.2025 um 09:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Ges…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 332/25 Am 12.12.2025 um 09:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458 0, Fax: 069/907 458 50, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 23.01.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 13.02.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 108/25 Am 20.11.2025 um 13:28 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yusein Rufad, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolve…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 108/25 Am 20.11.2025 um 13:28 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yusein Rufad, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, c/o Trebing & Bert Rechtsanwälte PartG mbB, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, Internet: office@trebing-bert.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 12.01.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 02.02.2026.
Der Termin dient der Beschlußfassung der Gläubigerversammlung über die unten genannten Tagesordnungspunkte sowie der Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Der oben genannte Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten
(= Tagesordnungspunkte):
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
-
8 IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yusein Rufad, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:28 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und…
-
8 IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yusein Rufad, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:28 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, c/o Trebing & Bert Rechtsanwälte PartG mbB, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, Internet: office@trebing-bert.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
12.12.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 332/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wi…
Amtsgericht Offenbach am Main
12.12.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 332/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458 0, Fax: 069/907 458 50.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 12.12.2025
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