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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DHNW Smokkers GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt, um die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Verkauf des Vorratsvermögens einzuberufen. Das Vorratsvermögen soll zu einem Wert von 3.000,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (insgesamt 3.570,00 €) verkauft werden. Mit Zahlung dieses Betrages sind die Eigentumsvorbehaltsrechte erledigt. Die Ware wird gekauft wie gesehen ohne jegliche Gewährleistung, und die Verwertungsrisiken trägt der Käufer. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 01.03.2024 Einwendungen gegen den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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