Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die Frachtidee-Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32089
EUID
DET3304V.HRB32089
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 8/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
Adresse
E 3, 16, 68159 Mannheim
Telefon
0621-40171500
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2020
Schlusstermin
30.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Frachtidee-Logistik GmbH ist am 01.04.2020 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg ist bestellt. Am 05.02.2025 beantragte der Verwalter die Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse, was das Gericht gemäß § 9 InsVV genehmigte, da das Verfahren bereits länger als sechs Monate dauert. Der verfügbare Massebestand beträgt 39.911,49 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 118.954,44 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat gemäß § 196 Abs. 2 InsO der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren zum 30.06.2025 bestimmt. Dieser Termin dient der Überprüfung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Anhörung hinsichtlich nicht verwertbarer Gegenstände. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die erstattbaren Auslagen und die Umsatzsteuer wurden festgesetzt, wobei die konkreten Beträge im veröffentlichten Text durch Platzhalter (xxx/XXXX) maskiert sind. Die Zustellungskosten wurden mit 2,-- EUR je Zustellung festgesetzt. Gegen die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung oder Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 8/20
06.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089),
vertreten durch:
Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführ…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 8/20
06.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089),
vertreten durch:
Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
1. Gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Es wird gemäß §§ 5 Abs. 2, 197 InsO im schriftlichen Verfahren ohne verteilbare Masse
S c h l u s s t e r m i n zum 30.06.2025 bestimmt.
Er dient zur:
a.) Überprüfung der gelegten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (§ 66 InsO),
b.) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (§ 188 InsO),
c.) Anhörung hinsichtlich der nicht verwertbaren Gegenstände.
Schlussrechnung einschließlich Kostennote des Insolvenzverwalters und Schlussverzeichnis können beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Weiterhin können zu a.) - c.) bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben werden. Falls bis zum Schlusstermin die Klagefrist des § 189 InsO noch nicht abgelaufen ist, verlängert sich die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (Buchst. b) um den entsprechenden Zeitraum.
2. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wird auf xxx EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf xxx EUR, Zustellungsauslagen auf xxx EUR sowie die zu erstattende Umsatzsteuer (19 %) auf xxx EUR festgesetzt. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bisher entnommene Vorschüsse sind anzurechnen.
Gründe:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt xxx EUR. Hinzugerechnet wurde die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Anhaltspunkte für ein Zurückbleiben hinter diesem Regelsatz im Rahmen des § 3 Abs. 2 InsVV ergeben sich keine. Es wurden keine Tätigkeiten an Dritte delegiert.
Die Zustellungskosten gemäß § 8 Abs 3 InsO wurden in Höhe von 2,-- EUR je Zustellung festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV unter Berücksichtigung der Laufzeit des Verfahrens.
Die Erstattung der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist die befristete Erinnerung zulässig. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: 3 IN 8/20
06.05.2025
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089),
vertreten durch:
Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
Die Vergütung des Inso…
Aktenzeichen: 3 IN 8/20
06.05.2025
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089),
vertreten durch:
Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wird auf XXXX EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf XXXX EUR, Zustellungsauslagen auf XXXX EUR sowie die zu erstattende Umsatzsteuer (19 %) auf XXXX EUR festgesetzt. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bisher entnommene Vorschüsse sind anzurechnen.
Gründe:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt XXXX EUR. Hinzugerechnet wurde die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXXX EUR. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Anhaltspunkte für ein Zurückbleiben hinter diesem Regelsatz im Rahmen des § 3 Abs. 2 InsVV ergeben sich keine. Es wurden keine Tätigkeiten an Dritte delegiert.
Die Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO wurden in Höhe von XXXX EUR je Zustellung festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV unter Berücksichtigung der Laufzeit des Verfahrens.
Die Erstattung der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S.2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Internetveröffentlichung
3 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089), vertr. d.: Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Vert…
Internetveröffentlichung
3 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089), vertr. d.: Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 39.911,49 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 118.954,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 8/20
06.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089),
vertreten durch:
Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführ…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 8/20
06.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Frachtidee-Logistik GmbH, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32089),
vertreten durch:
Dietmar Bittner, Hofgasse 6, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
xxx EUR
(i. W.: xxx EUR)
entnimmt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 05.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2020 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 05.02.2025 erstellten Vergütungsberechnung.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
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