Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die Kunst zu Leben GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104049
EUID
DEM1201.HRB104049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 651/26 D-12-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.04.2026 , 13:15 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.09.2026
Frist für Einwendungen
28.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäudebegrünung und Innenausbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Die Kunst zu Leben GmbH, Frankfurt am Main, ist am 21.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 21.04.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Die Kunst zu Leben GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann bestellt worden. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffn…
Am 21.04.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Die Kunst zu Leben GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann bestellt worden. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 737/26 verbunden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 28.09.2026 beim Insolvenzgericht vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 651/26 D-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Die Kunst zu Leben GmbH, Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104049), vertr. d.: Daniel Präkelt, (Geschäftsführer), ist am 21.04.2026 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin ange…
810 IN 651/26 D-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Die Kunst zu Leben GmbH, Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104049), vertr. d.: Daniel Präkelt, (Geschäftsführer), ist am 21.04.2026 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 651/26 D-10-7 Am 01.07.2026 um 10:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren Die Kunst zu Leben GmbH, Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104049),
vertreten durch: Daniel Präkelt, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, …
810 IN 651/26 D-10-7 Am 01.07.2026 um 10:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren Die Kunst zu Leben GmbH, Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104049),
vertreten durch: Daniel Präkelt, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 651/26 D-12-: In dem Insolvenzverfahren Die Kunst zu Leben GmbH, Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104049),
vertreten durch:
Daniel Präkelt, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und…
810 IN 651/26 D-12-: In dem Insolvenzverfahren Die Kunst zu Leben GmbH, Arnsburger Straße 17, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104049),
vertreten durch:
Daniel Präkelt, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 737/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 651/26 D-12- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2026
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