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Insolvenzprofil
Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Marktstraße 27, 45711 Datteln
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15769
EUID
DER2507.HRB15769
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 505/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.06.2024 , 10:56 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2024
Berichtstermin
10.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ambulante Pflege und Betreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 28.06.2024 um 10:56 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Verfahren wird gemäß §§ 21, 22 InsO durchgeführt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 28.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Antrag der Schuldnerin vom 18.06.2024. Rechtsanwältin Frauke Heier wurde zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2024. Die Unterlagen werden ab dem 12.09.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 505/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15769 eingetragenen Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt), Marktstr. 27, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch de…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 505/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15769 eingetragenen Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt), Marktstr. 27, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Bock, Marktstr. 27, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Ambulante Pflege und Betreuung
ist am 28.06.2024, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 505/24
Amtsgericht Bochum, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 505/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15769 eingetragenen Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt), Marktstr. 27, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Bock…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 505/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15769 eingetragenen Die Pflegebienen, Ambulanter Pflege- und Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt), Marktstr. 27, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Bock, Marktstr. 27, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Ambulante Pflege und Betreuung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 12.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 505/24
Bochum, 01.08.2024
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