Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die Wichtelmänner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mühlenstraße 20, 54518 Dreis
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 44476
EUID
DET2408V.HRB44476
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 33/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Zimmer
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
28.03.2024
Schlusstermin
23.09.2024
Aufhebung
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Räumung von Häusern, Transporte aller Art bis 3,5 t soweit genehmigungsfrei, Abbrucharbeiten sowie Hausmeisterservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH ist am 26.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 27.06.2024 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 23.09.2024 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der Überschuss gemäß Schlussbericht belief sich auf 43.592,84 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende festgestellte Forderungen betrugen 267.905,31 €. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Zimmer sind am 27.06.2024 festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 58.611,34 EUR. Vor der Entscheidung über die Vergütung wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Verfahrensverlauf wurde auch die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 28.03.2024 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 33/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), ist am 26.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollstä…
7a IN 33/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), ist am 26.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordn…
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 02.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenz…
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem S…
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 33/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 33/21 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Wittli…
Az.: 7a IN 33/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 33/21 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Wittlich niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 43.592,84 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 267.905,31 €.
Amtsgericht Wittlich, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Zimmer festgesetzt word…
7a IN 33/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Wichtelmänner GmbH, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 44476), vertr. d.: Marc Andre Düpre, Mühlenstraße 20, 54518 Dreis, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Zimmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 53.893,01 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.718,33 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 58.611,34 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Der Insolvenzverwalter begehrt die Festsetzung eines Zuschlages in Höhe von 25% der Regelvergütung.
Dieser Zuschlag erscheint in der Gesamtschau gerechtfertigt, da der Insolvenzverwalter das Unternehmen übertragend sanieren konnte.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 247,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 75 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,30 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 27.06.2024
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